Avalonische Touristenattraktion entpuppt sich als yaromesisches Original: Unterschied zwischen den Versionen

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Das unlängst wieder in einem avallonischen See gesichtete "urzeitliche Untier" konnte nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen aufgrund seiner eindeutigen Physiognomie eindeutig als yaromesischer [[el Ka-Weh]] identifiziert werden.
<onlyinclude>Das unlängst wieder in einem avallonischen See gesichtete "urzeitliche Untier" konnte nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen aufgrund seiner eindeutigen Physiognomie eindeutig als [[Yaromo|yaromesischer]] [[el Ka-Weh]] identifiziert werden.


Wie der Abbildung zu entnehmen handelt es sich nicht etwa um ein den Nebel von Avalon entsprungenes Phänomen, sondern schlicht um ein ausgewanderten yaromesischen el Kah-Weh.
Wie der Abbildung zu entnehmen, handelt es sich nicht etwa um ein den Nebel von [[Avallon]] entsprungenes Phänomen, sondern schlicht um ein ausgewanderten yaromesischen [[el Ka-Weh]].
Der yaromesische Touristenverband überdenkt derzeit eine Lizenzrechtsklage vor dem audvarkarschen Gerichsthof die trotz fehlender Patente allein aufgrund von Gewohnheitsrecht von namhaften Juristen als sehr erfolgsversprechend eingestuft wird..
 
Der yaromesische Touristenverband überdenkt derzeit eine Lizenzrechtsklage vor dem [[Audvacar|audvarcarschen]], Gerichtshof die trotz fehlender Patente allein aufgrund von Gewohnheitsrecht von namhaften Juristen als sehr erfolgsversprechend eingestuft wird.</onlyinclude>
 
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[[Kategorie:Landeskunde]]
[[Kategorie:Yaromo]]
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Version vom 16. Juli 2023, 16:39 Uhr

Das unlängst wieder in einem avallonischen See gesichtete "urzeitliche Untier" konnte nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen aufgrund seiner eindeutigen Physiognomie eindeutig als yaromesischer el Ka-Weh identifiziert werden.

Wie der Abbildung zu entnehmen, handelt es sich nicht etwa um ein den Nebel von Avallon entsprungenes Phänomen, sondern schlicht um ein ausgewanderten yaromesischen el Ka-Weh.

Der yaromesische Touristenverband überdenkt derzeit eine Lizenzrechtsklage vor dem audvarcarschen, Gerichtshof die trotz fehlender Patente allein aufgrund von Gewohnheitsrecht von namhaften Juristen als sehr erfolgsversprechend eingestuft wird.