Jarl: Unterschied zwischen den Versionen

Aus www.erkenfara.com
Isenstein (Diskussion | Beiträge)
Die Seite wurde neu angelegt: „Nordheimer Fürstentitel.<br> Ein Jarl herrscht über einen Jarlsgrund und hat einen Sitz im Jarlsrat.“
 
Isenstein (Diskussion | Beiträge)
K Ausbau
Zeile 1: Zeile 1:
[[Nordheim]]er Fürstentitel.<br>
[[Nordheim]]er Fürstentitel.<br>
Ein Jarl herrscht über einen [[Jarlsgrund]] und hat einen Sitz im [[Jarlsrat]].
Ein Jarl herrscht über einen [[Jarlsgrund]] und hat einen Sitz im [[Jarlsrat]].<br>
Er ist verpflichtet, seine Krieger für [[Nordheim]] in den Kampf zu schicken, wenn der [[Uljarl]] ihn dazu auffordert.

Version vom 3. Juni 2022, 18:43 Uhr

Nordheimer Fürstentitel.
Ein Jarl herrscht über einen Jarlsgrund und hat einen Sitz im Jarlsrat.
Er ist verpflichtet, seine Krieger für Nordheim in den Kampf zu schicken, wenn der Uljarl ihn dazu auffordert.