Jarl: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Nordheim]]er Fürstentitel.<br>
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Ein Jarl herrscht über einen [[Jarlsgrund]] und hat einen Sitz im [[Jarlsrat]].<br>
Weibliche Form: [[Jarl]]a <br>
Ein [[Jarl]] herrscht über einen [[Jarlsgrund]] und hat einen Sitz im [[Jarlsrat]].<br>
Er ist verpflichtet, seine Krieger für [[Nordheim]] in den Kampf zu schicken, wenn der [[Uljarl]] ihn dazu auffordert.
Er ist verpflichtet, seine Krieger für [[Nordheim]] in den Kampf zu schicken, wenn der [[Uljarl]] ihn dazu auffordert.
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[[Kategorie:Landeskunde]]
[[Kategorie:Nordheim]]
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Aktuelle Version vom 23. September 2025, 01:03 Uhr

Nordheimer Fürstentitel.
Weibliche Form: Jarla
Ein Jarl herrscht über einen Jarlsgrund und hat einen Sitz im Jarlsrat.
Er ist verpflichtet, seine Krieger für Nordheim in den Kampf zu schicken, wenn der Uljarl ihn dazu auffordert.


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