Handelskontor: Unterschied zwischen den Versionen
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- Das Handelskontor ist nicht virtuell sondern wird in einem Rüstort errichtet, welcher einen Meereszugang haben muss. | |||
- Wird dieser Rüstort zerstört oder erobert, gilt das Handelskontor als zerstört und kann erst nach 6 Runden wieder neu errichtet werden. | |||
- Mit dem Handelskontor wird dann in diesem Rüstort eine weitere Option freigeschaltet, mit welcher man beim Händler einkaufen kann. | |||
- Das Handelskontor muss nahe der eigenen Reichshauptstadt errichtet werden es dürfen maximal 20 Kleinfelder zwischen Reichshauptstadt und Rüstort mit Handelskontor liegen. | |||
Durch Portale kann das Consortium eingekaufte Rüstgüter und Truppen wie normale Rüstgüter transferieren. Dabei gilt eine Begrenzung von 25.000 RP pro Kontor pro Spielzug). Diese Rüstgüter stehen dem Empfänger zu Beginn des folgenden eigenen Zuges zur Verfügung. | |||
Im Gegenzug ist es den Reichen möglichen neu gerüstet tote Rüstgüter virtuell nach Audvacar zu verkaufen. Dies Rüstgüter stehen im folgenden Spielzug zum Verkauf zur Verfügung. | |||
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Version vom 1. Juli 2025, 06:53 Uhr
Der Handelskontor ist das Startgebäude um Handeln/Bauen zu können.
Um mit dem Consortium zu interagieren "Geldgeschäfte, Rüstgüter..." benötigt man einen Handelskontor. - Das Handelskontor kann man erwerben durch 4 Karten der Stufe 1 und einem Baumeister. - Das Handelskontor ist nicht virtuell sondern wird in einem Rüstort errichtet, welcher einen Meereszugang haben muss. - Wird dieser Rüstort zerstört oder erobert, gilt das Handelskontor als zerstört und kann erst nach 6 Runden wieder neu errichtet werden. - Mit dem Handelskontor wird dann in diesem Rüstort eine weitere Option freigeschaltet, mit welcher man beim Händler einkaufen kann. - Das Handelskontor muss nahe der eigenen Reichshauptstadt errichtet werden es dürfen maximal 20 Kleinfelder zwischen Reichshauptstadt und Rüstort mit Handelskontor liegen.
Durch Portale kann das Consortium eingekaufte Rüstgüter und Truppen wie normale Rüstgüter transferieren. Dabei gilt eine Begrenzung von 25.000 RP pro Kontor pro Spielzug). Diese Rüstgüter stehen dem Empfänger zu Beginn des folgenden eigenen Zuges zur Verfügung.
Im Gegenzug ist es den Reichen möglichen neu gerüstet tote Rüstgüter virtuell nach Audvacar zu verkaufen. Dies Rüstgüter stehen im folgenden Spielzug zum Verkauf zur Verfügung.
Reich | Handelskontor |
---|---|
Avallon | 1104/45 |
Choson | 2001/29 |
Eoganachta | 103/04 |
Helborn | 604/01 |
Nordheim | |
O'Har | |
Theostelos | 507/32 |
Unabhängige Stämme Asimilans | |
Union von Vir'Vachal und Asimilan | |
Vir'Vachal | 1206/18 |
Yaromo | 710/41 |