Rat der Grauen Eminenzen

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Regelwerk: 9.1 Rat der Grauen Eminenzen

Der Rat der Grauen Eminenzen setzt sich aus den Herrschern aller Reiche Erkenfara‘s zusammen und dient als oberstes Entscheidung findendes Gremium der Spielgemeinschaft. Mitglieder der Spielleitung können, müssen aber nicht an diesem Rat teilnehmen.

In diesem Rat hat jedes Reich, vertreten durch einen Repräsentanten eine Stimme, die nicht auf andere Spieler übertragbar ist. Die Spielleitung hat die Möglichkeit, von insgesamt zwei Stimmenanteilen Gebrauch zu machen.

Dem Rat der Grauen Eminenzen obliegt die Regelung aller organisatorischen Dinge die das Spiel betreffen und ist gleichzeitig eine Art oberstes Gericht der Welt Erkenfara.

Er kann auch intern über Änderungen oder Ergänzungen der Spielregel abstimmen und dann den mehrheitsfähigen Vorschlag der Spielleitung empfehlen.

Der Rat der Grauen Eminenzen hat auch das Recht, bei 2/3-Mehrheit einzelne Spieler vom Spiel auszuschließen oder der Spielleitung das Vertrauen zu entziehen. Anderen Beschlüssen genügt eine einfache Mehrheit der Reiche.

Der Rat der Grauen Eminenzen sollte sich einmal zu Beginn oder Ende auf jedem Treffen zusammensetzen, um die aktuellen Belange zu besprechen und gegebenen Falles die erforderlichen Entscheidungen treffen.

Geschichte des Rats

2001

Der Kulturrat erhält einen (nicht stimmberechtigten) Sitz im Rat der Grauen Eminenzen, um kulturellen Angelegenheiten ein- und vorbringen zu können.