Die Regeln des Ritterlichen Ordens zu Helborn: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Zeit ergab, dass es nötig ist, jene Regeln, die nur mündlich weitergegeben und für den Hochmeister und die Fünfundfünfzig ausreichend waren, schriftlich niederzulegen. Daher haben wir uns in aller Freudigkeit und Anhänglichkeit auf die Bitten des Hochmeisters Gytis, von dem der genannten Ritterorden seinen Anfang nahm, mit vielen aus den verschiedenen Reichsteilen zum Hohen Konvent zu Erangor versammelt und die Art und Pflichtbeobachtung des Ritterordens durch die einzelnen Abschnitte aus dem Mund des genannten Hochmeisters selbst zu vernehmen verdient und nach der Kenntnis der Schwachheit unseres Wissens das, was uns gut und nützlich erschien, gebilligt, das jedoch, was in der Tat uns töricht erschien, beiseite gelassen.
 
Die Zeit ergab, dass es nötig ist, jene Regeln, die nur mündlich weitergegeben und für den Hochmeister und die Fünfundfünfzig ausreichend waren, schriftlich niederzulegen. Daher haben wir uns in aller Freudigkeit und Anhänglichkeit auf die Bitten des Hochmeisters Gytis, von dem der genannten Ritterorden seinen Anfang nahm, mit vielen aus den verschiedenen Reichsteilen zum Hohen Konvent zu Erangor versammelt und die Art und Pflichtbeobachtung des Ritterordens durch die einzelnen Abschnitte aus dem Mund des genannten Hochmeisters selbst zu vernehmen verdient und nach der Kenntnis der Schwachheit unseres Wissens das, was uns gut und nützlich erschien, gebilligt, das jedoch, was in der Tat uns töricht erschien, beiseite gelassen.
 
  
 
Dem Konvent hat es daher gefallen, dass das Ergebnis der Beratung aufgezeichnet wurde, damit es nicht der Vergessenheit anheimfalle und sicher aufbewahrt werde. So bin ich, Jestocot Vomact, für würdig befunden worden, der bescheidene Schreiber des vorliegenden Schriftstückes zu sein auf Geheiß des Konzils. Dies sind die Namen der am Konzil Teilnehmenden:
 
Dem Konvent hat es daher gefallen, dass das Ergebnis der Beratung aufgezeichnet wurde, damit es nicht der Vergessenheit anheimfalle und sicher aufbewahrt werde. So bin ich, Jestocot Vomact, für würdig befunden worden, der bescheidene Schreiber des vorliegenden Schriftstückes zu sein auf Geheiß des Konzils. Dies sind die Namen der am Konzil Teilnehmenden:
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'''5. Götter'''<br>
 
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Wem ihr auch dient, ob Gen, Ker, Yel, Tas oder Dihn - habt Ehrfurcht vor allen Schöpfern und beleidigt nicht jene, die ihr nicht verehrt.
 
Wem ihr auch dient, ob Gen, Ker, Yel, Tas oder Dihn - habt Ehrfurcht vor allen Schöpfern und beleidigt nicht jene, die ihr nicht verehrt.
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'''6. Was nach dem Tod eines auf Zeit Dienenden getan werden soll'''<br>
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Es gibt Ritter, die auf Zeit mit euch leben, daher bitten wir euch, fordern und befehlen zuletzt ausdrücklich: Wenn während der Zeit ein Gastritter fällt, so soll aus Liebe und Mitleid ein Armer sieben Tage den Unterhalt erhalten.
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'''7. Ordensritter sollen keine Gelübde machen'''<br>
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Wir bestimmen, dass kein Ordensritter irgendein Gelübde abzulegen sich anmaße, vielmehr Tag und Nacht mit reinem Herzen in seinem Versprechen für Helborn verharre.
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'''8. Vom gemeinsamen Mahl'''<br>
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Wir gestatten, dass ihr die Mahlzeiten gemeinsam einnehmt, jedoch dass ihr um das was euch nötig sein mag, wegen der Unkenntnis der Zeichen gelassen und unauffällig bitten sollt. So ist zu jeder Zeit das, was euch erforderlich ist, mit aller Demut und ehrfürchtigen Unterwerfung zu erbitten, vor allem bei Tisch.
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'''9. Über die Ordnung bei den Mahlzeiten'''<br>
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Bei Ermangelung der Näpfe sollen sie allgemein zu zweit essen und der eine soll eifrig für den anderen sorgen, damit weder rohe Lebensart noch heimliche Enthaltsamkeit beim gemeinsamen Mahl sich einschleiche. Wir halten es jedoch für billig, dass ein jeder Ordensritter ein gleichgroßes Maß Wein oder Bier für sich allein habe.
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'''10. Nach der Mahlzeit sollen sie Dank sagen'''<br>
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Wir ordnen unauflöslich an, dass nach der Hauptmahlzeit und nach dem Abendessen am selben Ort, wie es sich gebührt, Dank zu sagen ist. Die Überbleibsel des angebrochenen Brotes sollen an die Diener und die Armen verteilt, die nicht angebrochenen Brote aufbewahrt werden.
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'''11. Die Gemeinsamkeit der Lebensweise soll unter den Rittern gewahrt werden'''<br>
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Wir verbieten, dass es einem gestattet sei, sich übermäßiger Enthaltsamkeit hinzugeben, vielmehr soll er sich standhaft an das gemeinsame Leben halten.

Version vom 24. Juni 2022, 21:28 Uhr

Die Regeln des Ritterlichen Ordens zu Helborn

Die Ordensregel der Ordensritter von Helborn

Vorwort
Wir wenden uns zuerst an alle diejenigen, welche ihrem eigenen Willen zu folgen verschmähen und mit reinem Herzen dem Hochmeister Ritterdienste zu tun begehren und mit eifriger Sorgfalt die sehr edle Rüstung des Gehorsams auszufüllen sich bemühen und dieselbe auch dauernd ausfüllen.

Vor allen Dingen musst du, wer du auch seiest, wenn du einen so heiligen Übertritt erwählst, mit reinem Fleiß und fester Beharrlichkeit dich deinem Berufe widmen, welcher als so würdig, so heilig und so erhaben angesehen wird, dass, wenn er rein und mit Ausdauer erfüllt wird, du verdienst, Anteil unter den Streitern zu erhalten, welche für Helborn ihr Leben hingeben. Denn in ihm, deinem Beruf, ist der Ritterstand erblüht und zu neuem Leben erwacht, welcher (bis jetzt, den Eifer für die Gerechtigkeit verachtend) weder die Armen noch das Reich, was seine Aufgabe war, zu verteidigen, vielmehr zu rauben, Beute zu machen und zu töten sich bemühte.

Die Zeit ergab, dass es nötig ist, jene Regeln, die nur mündlich weitergegeben und für den Hochmeister und die Fünfundfünfzig ausreichend waren, schriftlich niederzulegen. Daher haben wir uns in aller Freudigkeit und Anhänglichkeit auf die Bitten des Hochmeisters Gytis, von dem der genannten Ritterorden seinen Anfang nahm, mit vielen aus den verschiedenen Reichsteilen zum Hohen Konvent zu Erangor versammelt und die Art und Pflichtbeobachtung des Ritterordens durch die einzelnen Abschnitte aus dem Mund des genannten Hochmeisters selbst zu vernehmen verdient und nach der Kenntnis der Schwachheit unseres Wissens das, was uns gut und nützlich erschien, gebilligt, das jedoch, was in der Tat uns töricht erschien, beiseite gelassen.

Dem Konvent hat es daher gefallen, dass das Ergebnis der Beratung aufgezeichnet wurde, damit es nicht der Vergessenheit anheimfalle und sicher aufbewahrt werde. So bin ich, Jestocot Vomact, für würdig befunden worden, der bescheidene Schreiber des vorliegenden Schriftstückes zu sein auf Geheiß des Konzils. Dies sind die Namen der am Konzil Teilnehmenden:

- Graham von Schattenburg
- Jonas von Thaalsdorf
- Friedhelm von Eglofstein
- Gytis vom Kieferngrund
- Jestocot Vomact


Erangor, 17.06.
Im Jahre 6 der Rückkehr


1. Der Orden
Zu führen den Orden der Ritter zu Helborn berufen sind die Komture der fünf Finger oder Häuser. Aus ihrer Mitte wählen die Komture einen der ihren zum Hochmeister. Der Hochmeister kann weiter Komtur seines Hauses bleiben, muss es aber nicht.

Wenn es nötig ist, für einen Finger einen neuen Komtur zu bestimmen, so wählen die restlichen Komture ihn aus dem Finger aus, der einen Komtur benötigt. Es steht ihnen gut zu Gesicht, vorher das Votum des Fingers zu hören, doch gebunden daran sind sie nicht. Jedoch sei es Gebot, das nur auserwählt werden darf, der vorher als Ritter Dienst getan auf ein Jahr und ein Tag in allen Teilen des Ganzen.

2. Wie die Ritter am Leben teilnehmen sollen
Ihr, die ihr euerem eigenen Willen entsagt, und die anderen, die mit euch für das Heil mit Pferden und Waffen dem Hochmeister auf Zeit dienen, seid immer bestrebt, mit frommen und reinem Gemüt zu leben.

3. Was nach dem Tod eines Ordensritters zu tun ist
Wenn einer vom den Ordensrittern den Tod, der niemanden schont, anheim fällt, dem sich zu entziehen unmöglich ist, befehlen wir seinem Komtur, das schuldige Gebet feierlich für den Verstorbenen reinen Herzens darzubringen. Die Ordensritter andererseits, die da wo sich der Leichnam befindet anwesend sind und im Gebet für das Heil des Verstorbenen die Nacht wachend ausharren, sollen den Göttern Lobpreis singen. Dazu allerdings bitten wir aus Liebe und befehlen aus Vollmacht, dass täglich soviel an Speise und Trank, als sie einem lebenden Ordensritter, soviel zu dessen Lebensunterhalt nötig ist, gegeben wurde oder geschuldet wird, einem Armen bis zum fünfundzwanzigsten Tag gewährt werde. Danach solle ein Schiff ausgerüstet werden, um die sterblichen Überreste des Verstorbenen zurückzusenden in die Nebel auf alle Zeit.

4. Ordensritter erhalten nichts außer Unterhalt und Kleidung
Die Ordensritter sollen nur Nahrung, Waffen und Kleidung haben und sonst nichts zu besitzen begehren, außer, der Komtur würde ihnen freiwillig etwas aus Freundlichkeit geben.

5. Götter
Wem ihr auch dient, ob Gen, Ker, Yel, Tas oder Dihn - habt Ehrfurcht vor allen Schöpfern und beleidigt nicht jene, die ihr nicht verehrt.

6. Was nach dem Tod eines auf Zeit Dienenden getan werden soll
Es gibt Ritter, die auf Zeit mit euch leben, daher bitten wir euch, fordern und befehlen zuletzt ausdrücklich: Wenn während der Zeit ein Gastritter fällt, so soll aus Liebe und Mitleid ein Armer sieben Tage den Unterhalt erhalten.

7. Ordensritter sollen keine Gelübde machen
Wir bestimmen, dass kein Ordensritter irgendein Gelübde abzulegen sich anmaße, vielmehr Tag und Nacht mit reinem Herzen in seinem Versprechen für Helborn verharre.

8. Vom gemeinsamen Mahl
Wir gestatten, dass ihr die Mahlzeiten gemeinsam einnehmt, jedoch dass ihr um das was euch nötig sein mag, wegen der Unkenntnis der Zeichen gelassen und unauffällig bitten sollt. So ist zu jeder Zeit das, was euch erforderlich ist, mit aller Demut und ehrfürchtigen Unterwerfung zu erbitten, vor allem bei Tisch.

9. Über die Ordnung bei den Mahlzeiten
Bei Ermangelung der Näpfe sollen sie allgemein zu zweit essen und der eine soll eifrig für den anderen sorgen, damit weder rohe Lebensart noch heimliche Enthaltsamkeit beim gemeinsamen Mahl sich einschleiche. Wir halten es jedoch für billig, dass ein jeder Ordensritter ein gleichgroßes Maß Wein oder Bier für sich allein habe.

10. Nach der Mahlzeit sollen sie Dank sagen
Wir ordnen unauflöslich an, dass nach der Hauptmahlzeit und nach dem Abendessen am selben Ort, wie es sich gebührt, Dank zu sagen ist. Die Überbleibsel des angebrochenen Brotes sollen an die Diener und die Armen verteilt, die nicht angebrochenen Brote aufbewahrt werden.

11. Die Gemeinsamkeit der Lebensweise soll unter den Rittern gewahrt werden
Wir verbieten, dass es einem gestattet sei, sich übermäßiger Enthaltsamkeit hinzugeben, vielmehr soll er sich standhaft an das gemeinsame Leben halten.